Heizung - Wärme

Moderne Heizsysteme

Wir sind qualifizierter Partner der Marken nmt Heizsysteme, Junkers und Brötje.
Wieviel Energie Sie sparen, entscheiden Sie selbst, wenn Sie sich für eines der modernsten Heizsysteme entscheiden, welches zudem oft vom Staat gefördert wird. Bio-Energie ist das heutige Schlagwort!

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Bildquelle: nmt Heizsysteme GmbH


Bildquelle: Junkers - Bosch Thermotechnik GmbH



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    Sparen Sie bis 30% Energiekosten!

    Muss die Heizung wegen eines Defekts oder wegen der Nichterfüllung von Vorgaben der "EnEV Energiesparverordnung" raus, ist guter Rat teuer.

    Aus diesem Grund haben wir folgende Themen und Fragen für Sie zusammengefasst:

    Die Gründe für den Austausch einer Heizungsanlage sind vielfältig. Nicht nur ein Defekt, sondern die Grundlagen der EnEV, verpflichten zum Austausch. Wenn der Schornsteinfegermeister auf eine Erneuerung hinweist, sollten sich die Betreiber Gedanken machen, damit im Winter niemand im Kalten sitzt.

    Alte CO2 Heizungsschleudern werden ausrangiert.

    Der Grund für diesen Zwangsaustausch von Heizungsanlagen nach der EnEV ist schnell gefunden:

    Energieversorgung ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Es wird dabei vor allem um die Umsetzung eines zentralen politischen Ziels für unser Energiesystem der Zukunft gehen: Deutschland soll in Zukunft bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und hohem Wohlstandsniveau eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt &xnbsp;werden.

    Die Austauschpflicht für Ölheizungen und Gasheizungen soll den CO2-Ausstoß in Deutschland senken und die Umwelt schützen. So gilt sie vor allem für Anlagen, die älter als 30 Jahre sind und mehr Energie als nötig verbrauchen. Während vor allem langjährige Gebäudeeigentümer durch den Bestandsschutz ausgenommen sind, müssen Käufer und Erben alter Häuser mit zusätzlichen Kosten für eine neue Heizung rechnen. Zur Auswahl steht dabei zum Beispiel die Öl- oder Gas-Brennwerttechnik, sowie die Holz- oder Solartechnik.

    Weil die Technik der Altgeräte oftmals mit einem hohen Energieverbrauch und starker Klimabelastung einhergeht, gilt für viele von ihnen eine Austauschpflicht.

    Für Eigentümer bedeutet diese bundesweite Vorgabe erst einmal Kosten von mehreren tausend Euro. Aber: Aktuelle Brennwertkessel verbrauchen deutlich weniger Öl oder Gas als die alten Heizwertkessel, weil sie auch den Abgasen noch nutzbare Wärme abgewinnen. Die Investition kann sich deshalb durchaus bezahlt machen. Gleichzeitig profitiert das Klima. Die Verbraucherzentrale beantwortet die wichtigsten Fragen zum Heizkesselaustausch:

    Wer muss den Kessel austauschen?

    Vorgeschrieben ist der Austausch von Konstanttemperaturkesseln, die älter sind als 30 Jahre. Wer nicht weiß, wie alt sein Kessel ist, schaut auf das Typenschild der Heizung oder ins Protokoll des Schornsteinfegers: Entscheidend ist das Baujahr des Wärmetauschers. Manche Ü-30-Heizung darf aber weiterlaufen.

    Wer schon vor dem 1. Februar 2002 im eigenen Ein- und Zweifamilienhaus gewohnt hat, ist von der Austauschpflicht ausgenommen. Gleiches gilt für Anlagen in Mehrfamilienhäusern mit einer Nennleistung von mehr als 400 Kilowatt, kleinen Anlagen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt sowie für alle Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Wer jetzt ein Haus mit austauschpflichtigem Kessel kauft, muss diesen binnen zwei Jahren ersetzen. Die Einhaltung der Vorschriften überwacht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.

    Was kostet ein neuer Kessel?

    Einen Gas-Brennwertkessel für ein Zweifamilienhaus gibt es inklusive der nötigen Umrüstung des Kamins ab etwa 5.000 Euro. Öl-Geräte sind etwas teurer. Hinzu kommt der Einbau. Von einer Eigenmontage ist Laien abzuraten, weil viele Vorschriften zu beachten sind und Fehler die Effizienz beeinträchtigen können. Dann benötigt die Heizung mehr Energie als nötig, ist im Betrieb also teurer. Eigentümer sollten mehrere Angebote von Heizungsbauern einholen, bevor sie einen Auftrag erteilen. Unterstützung bei der Angebotsprüfung bietet die unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale an.

    Lohnt sich der Austausch?

    Moderne Brennwertkessel benötigen 10 bis 25 Prozent weniger Brennstoff als in die Jahre gekommene Heizwertkessel. Hinzu kommt oft eine Ersparnis durch die integrierte Heizungspumpe, die bis zu 90 Prozent weniger Strom verbraucht als ihre Vorläufer aus den 1980er Jahren. Deshalb kann sich ein Austausch, je nach Ausgangslage, durchaus rentieren – auch schon bei jüngeren Kesseln. Für manche Heizungserneuerungen werden zudem Zuschüsse gewährt, die die Investition verringern.

    Wie finde ich den richtigen Kessel?

    Die Leistung muss zum Heizbedarf passen und der Verbrauch möglichst gering sein. Brennwertkessel sind praktisch ein Muss – auch gegenüber aktuellen Heizwertkesseln sind sie deutlich sparsamer. Bei der Suche nach dem passenden Modell hilft unter anderem das unabhängige Internet-Portal www.ecotopten.de. Hier findet man eine Liste mit Gas-Geräten, die strenge Anforderungen erfüllen. Seit Ende September gilt zudem ein Effizienzlabel für Heizungen.

    Ist es sinnvoll, gleichzeitig andere Maßnahmen vorzunehmen?

    In jedem Fall sollten die Heizungsrohre gedämmt und die Wärmeverteilung geprüft werden. Ein hydraulischer Abgleich kann diese verbessern. Ob es sich zusätzlich lohnt, die Heizung zum Beispiel mit Solarkollektoren zu unterstützen, variiert von Haus zu Haus. Eine Energieberatung vor Ort lotet die Gegebenheiten aus und hilft, passende Maßnahmen und Förderprogramme zu finden.

    Pelletsanlagen: Höhe der BAFA-Basisförderung im Überblick

    Hinzu können diverse Effizienzboni und Innovationsförderungen kommen. Mit Beginn des Jahres 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beziehungsweise dem Vertragsschluss mit dem Installateur beim BAFA zu beantragen. Dies erfolgt ausschließlich online. Für Inbetriebnahmen im Jahr 2017 gilt eine Übergangsfrist: Sie können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme stellen. Für Anlagen, für die 2017 der Auftrag erteilt beziehungsweise der Vertrag geschlossen wurde, müssen die Inbetriebnahme sowie die Antragstellung bis spätestens zum 30. September 2018 erfolgt sein.

    Gas: Fördermittel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Fördermittel BAFA Fördermittel von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es für Gasheizungen nur indirekt. Wer eine förderfähige Solaranlage zur kombinierten Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung einbaut, der erhält einen sogenannten Kesseltauschbonus in Höhe von 500 Euro, wenn er gleichzeitig auf eine Gasheizung mit Brennwerttechnik umsteigt. Eine ausführliche Übersicht über die BAFA-Förderung finden Sie in diesem Merkblatt.

    SOLAR: Förderkonditionen des BAFA

    Im Bereich der Ein- und Zweifamilienhäuser kann eine Pauschale von 2.000 Euro für solarthermische Anlagen im Gebäudebestand, die sowohl zur Warmwasseraufbereitung als auch zur Heizungsunterstützung dienen, beantragt werden. Die Pauschale fließt bei einer Kollektorfläche bis 14 Quadratmeter, zwischen 15 und 40 Quadratmetern werden 140 Euro pro Quadratmeter an Bruttokollektorfläche gewährt. Die Erweiterung einer bestehenden Solaranlage wird ebenfalls mit 50 Euro pro zusätzlichem Quadratmeter an Bruttokollektorfläche gefördert. Solarthermieanlagen zur reinen Warmwasserbereitung mit 3 bis 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche werden mit 50 Euro pro angefangenem Quadratmeter an Bruttokollektorfläche gefördert, mindestens jedoch mit 500 Euro je Anlage.

    Darüber hinaus können verschiedene Boni in Anspruch genommen werden:

    Tipp: Die Boni werden zusätzlich zur Basisförderung gewährt und sind darüber hinaus miteinander kombinierbar. Eine tabellarische Übersicht über die Konditionen und Fördermöglichkeiten des BAFA finden Sie hier

    Auch Anlagen bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden sind förderfähig, und zwar mit dem Innovationsbonus. Dies gilt ebenso für Anlagen, die lediglich der Warmwasseraufbereitung dienen. Bei diesen beträgt die Förderung 100 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche im Gebäudebestand und 75 Euro im Neubau. Die Förderung kann für Anlagen zwischen 20 und 100 Quadratmeter Bruttokollektorfläche beantragt werden und verdoppelt sich, wenn die Anlage gleichzeitig auch zur Heizungsunterstützung dient. Alternativ ist auch eine ertragsabhängige Förderung möglich. Voraussetzung für den Innovationsbonus ist allerdings ein Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten oder ein Nichtwohngebäude mit mindestens 500 Quadratmeter Nutzfläche.

    Weitere Informationen sowie Formulare zur Antragstellung sind auf der BAFA Webseite abrufbar. Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm finden Sie außerdem in dieser ausführlichen BAFA-Broschüre.

    Wichtig: Änderungen bei der Antragstellung ab 2018

    Mit Beginn des Jahres 2018 ist die Förderung für Heizungen mit erneuerbaren Energien immer vor Umsetzung der Maßnahme beziehungsweise dem Vertragsschluss mit dem Installateur beim BAFA zu beantragen. Dies erfolgt ausschließlich online. Für Inbetriebnahmen im Jahr 2017 gilt eine Übergangsfrist: Sie können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme stellen. Für Anlagen, für die 2017 der Auftrag erteilt beziehungsweise der Vertrag geschlossen wurde, müssen die Inbetriebnahme sowie die Antragstellung bis spätestens zum 30. September 2018 erfolgt sein.

    EnEV regelt Austauschpflicht für alte Ölheizungen und Gasheizungen

    Die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Sie gilt für alte sowie neue Häuser und regelt die Qualität ihrer Hüllflächen genau wie die der Anlagentechnik. Mit dem energiepolitischen Ziel, den CO2-Ausstoß in Deutschland drastisch zu reduzieren, enthält die Verordnung dabei auch unter bestimmten Bedingungen eine Austauschpflicht für alte Ölheizungen und Gasheizungen. So heißt es in § 10, dass alte Heizkessel für flüssige und gasförmige Brennstoffe unter gewissen Bedingungen nicht mehr betrieben werden dürfen. Das gilt immer dann, wenn die Anlagen bereits älter als 30 Jahren sind und nicht auf Niedertemperatur oder Brennwerttechnik basieren. Ausgenommen sind außerdem Heizgeräte ...

    ABER: Alter des Wärmeübertragers und Besitzverhältnisse spielen wichtige Rolle

    Entscheidend für die Austauschpflicht für Ölheizungen und Gasheizungen ist dabei das Alter des Wärmeübertragers. Dieses entspricht in der Regel dem Kesselalter und kann am Typenschild der Heizung abgelesen werden. Eine neue Anlage müssen Hausbesitzer also auch dann installieren, wenn sie den Brenner zwischenzeitlich ersetzt haben. Grund dafür ist, dass sehr alte Wärmeerzeuger bei Kondensat im Gerät korrodieren. Das könnte passieren, wenn die Heizwassertemperaturen in Konstanttemperaturkesseln ab und an recht niedrig sind.

    Von der Pflicht zum Heizungstausch ausgenommen sind Hausbesitzer, die eine Immobilie mit maximal zwei Wohnungen schon seit 1. Februar 2002 als Eigentümer bewohnen. Während diese auch weiterhin mit der alten Technik heizen dürfen, müssen neue Eigentümer die Anforderungen der EnEV erfüllen. Was viele nicht wissen, ist, dass das neben Käufern auch Erben betrifft, die schon lange im Haus leben, bisher jedoch keine Eigentümer waren. All jene Personen haben nach dem Eigentumsübergang zwei Jahre Zeit, eine neue Heizungsanlage zu installieren.

    Alternativen für alte Heizungsanlagen

    Sind Verbraucher von der bedingten Austauschpflicht für alte Ölheizungen und Gasheizungen betroffen, entscheiden sie sich neben Öl teilweise auch für einen anderen Energieträger. Neben dem Heizen mit Gas kommt dabei zum Beispiel auch die Holzheizung oder Solarthermie infrage.

    JU Öl-Brennwertgerät, bodenstehend SuprapurCompact-O KUBC 18-1, 914x600x804     Öl- oder Gasbrennwertheizung als effiziente Alternative

    Eine neue Öl- oder Gasheizung nutzt dabei den Brennwerteffekt. Sie kühlt die heißen Verbrennungsabgase und kann so fast 100 Prozent der Energie der eingesetzten Rohstoffe gewinnen. Die Technik ist darüber hinaus platzsparend, über lange Zeit erprobt und aktuell sogar mit hohen Fördermitteln zu haben.

    NMT Heizsysteme Pelletkessel Pkp-Kompakt Nennwärmeleistung 15 kW     Holzkessel bei der Austauschpflicht für Öl-Tankanlagen

    Eine weitere Alternative ist die Holzheizung. Hier haben Hausbesitzer die Wahl zwischen energiesparenden Holzvergasern oder einer automatisch arbeitenden Pelletheizung. Beide Systeme setzen auf einen heimischen sowie nachwachsenden Rohstoff und gelten daher als besonders umweltfreundlich. Während Holzvergaserkessel regelmäßig von Hand beschickt werden müssen, genügt es bei Pelletkesseln nur die Asche regelmäßig auszutragen.

     

    Solarthermie Förderung     Solarthermie für Heizung und/oder Warmwasser

    Geht es um eine umweltfreundliche Heizungsalternative, kann auch die Solarthermie eine interessante Lösung darstellen. Die Technik nutzt die Energie der Sonne, um Heizungswasser zu erwärmen und versorgt dabei Räume und Trinkwasser mit thermischer Energie. Während Warmwassersolaranlagen kompakt und günstig sind, kann die Solarheizung für hohe Einsparungen sorgen.